Anlage 1

Weisungen für den Segelflugbetrieb

(Zu Nr. 2.2 der Benutzungsordnung/Benutzungsvorschriften)

1. Das Segelfluggelände besteht aus:

Landebahn

Schutzstreifen

Rückholbahn

Startbahnen

Start- und Landebahn Flugzeugschlepp

960 m x 60-100 m

1000 m x 15 m

1000 m x 20 m

1100 m x 60 m

1000 m x 30 m

2. Der Weg zum und vom Startplatz (11 oder 29) führt vom südöstlichen Flugplatztor über den Flugplatzringweg entlang der Platzeinfriedigung. Auf im Landeanflug befindliche Luftfahrzeuge ist zu achten. Das Befahren des Rollweges sowie der Flugzeugabstellflächen ist grundsätzlich zu vermeiden.

3. Gäste und Zuschauer dürfen nur dann am Startplatz verweilen, wenn sie unter Aufsicht eines erfahrenen Platznutzers stehen. Unerfahrene, evtl. geladene Fluggäste sind zu gegebener Zeit von einer zum Betreten des Verkehrslandeplatzes berechtigten Person am Flugplatzeingang abzuholen und sollen später auch dahin zurückbegleitet werden.

4. Nach Beendigung des Flugdienstes haben die Benutzer des Segelfluggeländes die Startplätze ordentlich zu säubern; auch haben sie sorgfältig darauf zu achten, daß auf dem Gelände keine Seilenden liegen bleiben. Sämtliche Abfälle haben sie selbst auf eigene Kosten ordnungsgemäss zu beseitigen.

5. Auf die „Weisungen für den Kraftfahrzeugverkehr“ wird hingewiesen.